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Abwehrsprays – Schutz oder gefährlich?

Abwehrsprays – Schutz oder gefährlich?

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Der Irrtum der Sicherheit

In unserem Beitrag untersuchen wir die trügerische Sicherheit von Abwehrsprays und warum sie gelegentlich mehr Schaden als Schutz bieten. Außerdem geben wir einen Überblick darüber, worauf bei Anschaffung und Handhabung zu achten ist.

Kleine Gasse in der Nacht.

Die Party ist zu Ende, der Heimweg steht bevor. Die erste Etappe mit der Bahn ist geschafft, jetzt geht’s weiter zu Fuß durch die Siedlung. Es ist noch dunkel, einige Laternen sind von den Bäumen verdeckt, andere kaputt. Niemand zu sehen auf der Straße, die Rollläden sind überall unten. Plötzliche Schritte, eine Gruppe ist weiter hinten aus der Seitenstraße gekommen, sie kommen näher, werden immer schneller…

Wie es weitergeht? Szenarien fallen einem hier sicher viele ein. Die Präsenz vieler Ereignisse der vergangenen Jahre sind durch Presse und Medien jedem bekannt. Angst und Verunsicherung schlugen in den Wunsch um, sich verteidigen zu können, oft das Mittel der Wahl: Pfefferspray!

Spray gekauft, in der Tasche verstaut und schon fühlt man sich sicher(er). Doch ganz so einfach ist es nicht, eher das Gegenteil ist der Fall. Schon beim Kauf sind die ersten Fehler vorprogrammiert: Pfefferspray oder CS? Gel, Sprühnebel oder Sprühstrahl? DAS Abwehrspray gibt es nicht, denn die Auswahl ist abhängig vom Einsatzgebiet und auch die taktische „Anwendung“ unterscheidet sich.

Die Wirkweise im Vergleich

Getrocknete rote Chilischoten, Capsaicin, Ausgangsstoff für Abwehrsprays

Im Großen und Ganzen können die Wirkstoffe auf zwei Gruppen eingegrenzt werden: CS (2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) und „Pfeffer“ (Capsaicin – kurz CPS). Beide Wirkstoffe unterscheiden sich in ihrer Wirkung und der rechtlichen Beurteilung. CS wirkt direkt auf die Augen und oberen Atemwege und löst beim Angreifer starke Augen- und Nasenreizungen aus. Es wirkt hierbei auf das Schmerzzentrum, woraus sich auch der größte Nachteil ergibt: Bei einem herabgesetztem Schmerzempfinden (Alkohol, Drogen, Medikamente) wirkt dieses langsamer oder nur schwach. Capsaicin (ugs. Pfefferspray), welches aus Chillies und nicht etwa aus Pfeffer gewonnen wird, wirkt zusätzlich auf der Haut und bedeutend stärker als CS. Bei Hautkontakt tritt quasi sofort ein sehr starkes Brennen auf.

Rechtliche Fallstricke von Abwehrsprays: Schutz oder Vergehen?

Beide Stoffe unterscheiden sich auch vom rechtlichen Aspekt. CS-Sprays dürfen erst ab 14 Jahren erworben und mitgeführt werden, vorausgesetzt es ist geprüft und mit einem PTB Zeichen (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) versehen. Andernfalls gilt es als verbotene Waffe und fällt unter das Waffengesetz. Pfeffersprays unterliegen keiner Altersbeschränkung und benötigen auch kein Prüfzeichen.

CS-Sprays sind für die Abwehr von Menschen zugelassen, anders hingegen die Capsaicin haltigen Sprays, diese dürfen nur gegen Tiere eingesetzt werden! In einer Notwehrsituation ist dies jedoch egal, hier darf nämlich das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zum Einsatz kommen, d. h. man macht sich dann nicht strafbar. Wichtig ist hierbei nur, dass das Pfefferspray eben nicht zur Abwehr gegen Menschen mitgeführt wird. In einer Polizeikontrolle sollte man dann klar kommunizieren, dass es nur zur Abwehr von Hunden oder Tieren dienen soll.

Aber Achtung, wer ein Abwehrspray einsetzt, jedoch in keiner Notlage ist, kann sich der gefährlichen Körperverletzung strafbar machen. Auch gegen Tiere darf es nur benutzt werden, wenn eine Gefahr vorliegt. Eine eindeutige Beurteilung, ob im konkreten Einzelfall ein Einsatz gerechtfertigt ist, lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von den genauen Umständen ab.

Sonderfall: Abwehrsprays bei Veranstaltungen

Eine besondere Situation stellen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel dar, welche unter das Versammlungsgesetz (VersammlG) fallen. Hier ist rechtlich weder das eine, noch das andere erlaubt, denn im Gesetz heißt es:

Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

§ 17a VersammlG

Ein Abwehrspray stellt hier ohne Frage eine „Schutzwaffe“ dar. Wichtig zu beachten ist, dass das Gesetz auch das Tragen auf dem Weg zur Versammlung verbietet. Außerdem nennt es „sonstige öffentliche Veranstaltungen“, wozu auch Veranstaltungen, wie Fußballspiele zählen können, so das OLG Hamm (4 RVs 158/17). Die genaue Abgrenzung des Veranstaltungsbegriffes ist in diesem Zusammenhang umstritten.

Taktische Überlegungen: Die Auswahl der richtigen Sprühform

Unabhängig vom Inhalt und der rechtlichen Beurteilung heben sich alle Abwehrsprays noch in zwei wesentlich Punkten voneinander ab: Wie „flüssig“ ist der Wirkstoff und in welcher Form tritt er aus? Ein Sprühnebel verteilt das Mittel in einem großen Umkreis. Das Aerosol ist dabei so fein, dass immer die Gefahr besteht, dass es durch Wind zum Anwender zurück geweht wird. Starker Regen kann die Wirkung eines Sprühnebels ebenfalls stark beschränken, zudem ist die Reichweite sehr begrenzt. Zielen ist jedoch kaum nötig und man kann sich somit gut gegen nahe Gegnergruppen verteidigen.

Mit einem Sprühstrahl hingegen muss genau gezielt werden, dafür ist das Mittel flüssiger und wird deshalb wenig bis gar nicht durch Wind beeinflusst. Die Reichweite ist entsprechend höher. Abwehrsprays mit Sprühstrahl gibt es in unterschiedlichen Sprühformen: Kegelförmig, Flachstrahl, Punktstrahl. Die dickflüssige Variante der Abwehrsprays ist das Gel. Ebenfalls in Form eines Sprühstrahls hat es jedoch ein besonders „fieses“ Merkmal: Es klebt stark und lässt sich nur schwer abwaschen. Hiermit können Gegner sehr lang außer Gefecht gesetzt werden. Außerdem ist eine Identifizierung des Täters leichter möglich, denn das Gel ist in der Regel eingefärbt und lässt sich aus Kleidung kaum entfernen.

Die Bedeutung von Training: Automatismen in Notsituationen

Frau verteidigt sich mit Abwehrspray gegen Angreifer in einer dunklen Unterführung.

Muss man das Spray einsetzen ist eine Ausnahmesituation eingetreten, Adrenalin schießt durch den Körper, im Kopf heißt es nur noch „sicher hier rauskommen“ – „überleben“! Angst lähmt den Körper, genau wie den Verstand. Ein Abwehrspray, das seit dem Kauf in der Jacken- oder Handtasche verschwunden ist, wird in dieser Situation selten zum Einsatz kommen.  Solche Situation bauen sich schnell auf, manchmal in wenigen Sekunden, hier bleibt keine Zeit, um das Abwehrspray zu suchen. Instinktiv muss die Hand zu der Stelle gehen, an der es verwahrt ist und dieser Ort muss immer gleich sein. Ein Automatismus muss sich entwickeln, welcher nur durch Übung und Training erlangt werden kann.

Gleiches gilt übrigens auch für jegliche Form von Kampfsport und Selbstverteidigung, ohne regelmäßiges Training nützt die beste Technik nichts.

Ist das Spray dann doch einsatzbereit in der Hand, heißt es Zielen! Eine „Mannstoppwirkung“ erzielt man nur mit einem Treffer im Gesicht oder Kopfbereich. Wird ein Sprühnebel genutzt, muss man den Angreifer sehr nahekommen lassen und darf nicht zu früh auslösen. Weht Wind? Regnet es stark? Fragen, die je nach Abwehrspray instinktiv zu beantworten sind, mit denen man sich immer wieder befassen muss. 

Fazit

Eines haben alle Arten von Abwehrsprays gemeinsam: Ohne geübte Anwendung ist man genauso (un-)sicher, wie ohne. Nur durch eine professionelle Einweisung und stetiges Einüben der Handhabung können Abwehrsprays zu einem Mehrwert an Sicherheit beitragen. Auch mit den rechtlichen Aspekten muss man sich vor der Anschaffung im Detail auseinandersetzen, sonst droht ein böses Erwachen.

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